1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Beklagten wird der Entscheid des Bezirksgerichts Kulm vom 23. November 2020 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. - 34 - In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger netto Fr. 12'166.00 (Bonus 2018) nebst Zins zu 5 % seit 01.08.2018 zu bezahlen.