Monate + Fr. 12'950.00 – Fr. 86'450.00]), mithin Fr. 2'246.10. Anteilig auf den Bonusanteil (Fr. 12'950.00 sind 10.71% des Gesamtlohns des Jahres 2018 von Fr. 120'866.70 [185'000.00 / 12 * 7 + Fr. 12'950.00]) ergibt dies einen Beitrag von Fr. 240.60. Dieser Beitrag ist vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig zu tragen, sodass der auf den Kläger als Arbeitnehmer fallende Anteil bezüglich des Bonus Fr. 120.30 beträgt. Die Höhe der übrigen Sozialversicherungsbeiträge – namentlich BVG und NBU – ist nicht bekannt, sodass ein Bonusanspruch von netto Fr. 12'166.00 (Fr. 12'950.00 – Fr. 663.70 – Fr. 120.30) zuzusprechen ist.