Was hätte der Arbeitnehmer geleistet, wäre er nicht von seiner Arbeitsleistung freigestellt worden? Auf diese Weise wird man den Umständen und Eigenheiten der Zielvereinbarung gerecht, da nicht auf vergangene Durchschnittswerte abgestellt, sondern danach gefragt wird, wie der Arbeitnehmer unter der Motivations- und Anreizwirkung von Zielen auf diese hingearbeitet hätte (zum Ganzen HIRSIGER, Mitteilungen, S. 105 f.).