Zur Begründung hierfür werden verschiedene Rechtsgrundlagen in Rechtsprechung und Lehre genannt: Der Grundsatz von Treu und Glauben, die treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts (Art. 156 OR; so etwa REINERT PETER, Variable Gehaltssysteme aus arbeitsrechtlicher Sicht, in: AJP 2009 S. 3 ff., 10 f.), eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung einer vertraglichen (Neben-)Pflicht durch den Arbeitgeber (so wohl Arbeitsgericht Zürich, JAR 2010, S. 677 f.) oder aber auch weitere allgemeine schuldrechtliche Grundlagen wie etwa eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. zum Ganzen HIRSIGER RENÉ, Die Zielvereinbarung im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2011, S. 267).