5.4. Ist der Arbeitgeber für die Festsetzung der massgebenden Kriterien eines Zielbonus einseitig zuständig und unterlässt er dies, so schuldet er dennoch den vollen Bonus, sofern die Leistung des Arbeitnehmers nicht unterdurchschnittlich ist (REINERT PETER, Variable Gehaltssysteme aus arbeitsrechtlicher Sicht, in: AJP 2009 S. 3 ff., 10 f.; PORTMANN W OLFGANG /RU- DOLPH ROGER, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 7. Aufl. 2019, N. 17 zu Art. 322d OR; siehe auch Arbeitsgericht Zürich, JAR 2010, S. 677 ff.). Zur Begründung hierfür werden verschiedene Rechtsgrundlagen in Rechtsprechung und Lehre genannt: