5.3.2. Mit der Berufungsantwort entgegnet der Kläger, selbst wenn er sich darum bemüht hätte, dass noch zwei KPIs für ihn festgelegt worden wären, hätte dies nichts daran geändert, dass er diese nicht mehr hätte erfüllen können. Die Zielvereinbarung sei ihm nachweislich erst am 20. Juni 2018 zugestellt worden, wobei er bereits mit Schreiben vom 9. Mai 2018 freigestellt worden sei. Der entsprechende Bonusanteil sei dem Kläger daher, wie von der Vorinstanz korrekt berechnet, geschuldet (Berufungsantwort S. 17).