5.3. 5.3.1. Mit der Berufung bringt die Beklagte vor, die Vorinstanz verkenne, dass der Kläger faktisch gegen Treu und Glauben handle, wenn er den Vorschlag zum Bonusplan für das Jahr 2018 einfach ablehne, selbst trotz entsprechender Möglichkeit keinen Vorschlag unterbreite und dann den Bonus beanspruche. Ihm stehe aufgrund eines Verstosses gegen Treu und Glauben für das Jahr 2018 kein Bonus zu bzw. er habe mit diesem Vorgehen auf den Bonus verzichtet (Berufung S. 27 f.).