ten. Er sei so zu stellen, wie wenn er diese Zielvorgabe vollumfänglich erfüllt hätte (angefochtener Entscheid E. 6.4.1). Nachdem die Gewichtung der zwei KPIs 20 % der 100 %-Auszahlung ausmache, stehe ihm ein Pro- rata-Bonusanspruch von Fr. 12'950.00 zu (angefochtener Entscheid E. 6.4.3).