Zwar ergibt sich aus der Zeugenaussage von D. und dem Side Letter vom 20. Juni 2015 (Antwortbeilage 5), dass die Übernahme der G. für die Beklagte wichtig war und damit eine Motiviation für einen zusätzlichen Bonus vorhanden war. Damit geht aber keineswegs einher, dass für die Erreichung dieses Ziels auch eine besondere Bonusvereinbarung abgeschlossen wurde, zumal ein Mitarbeiter die Ziele seines Arbeitgebers unabhängig von allfälligen Bonusversprechungen zu verfolgen hat und der Arbeitgeber Ziele ebenso unabhängig von allfälligen Bonusversprechungen vorgeben kann.