Dies kann einerseits als ausweichende Antwort aufgefasst werden, andererseits aber auch dahingehend interpretiert werden, dass er detailreich erklären wollte, weshalb er dem Kläger erst im Mai 2018 bekannt gab, keinen Bonusanspruch zu haben. Auf den Vorhalt, dass der Kläger sage, er habe ihn erstmals im Oktober 2017 auf den Bonus für die Übernahme angesprochen, worauf er gesagt habe, hierfür habe die Unternehmung kein Geld, meinte C., er könne sich nur auf die Dokumente beziehen, die hier vorlägen, wie die Jahresabschlüsse aussehen würden. Da sehe man auch, wie die Firma dagestanden sei (act. 144). Damit beantwortete C. die Frage nicht direkt und eindeutig.