Auf die Frage, ob der Kläger ihn im Oktober 2017 auf den Bonus angesprochen habe, sei er jedoch ausgewichen und habe die Frage selbst nach mehrmaligem Nachfragen nicht beantwortet. Er habe auch keine Antwort darauf geben wollen, wie der Kläger auf die Bonusvereinbarung gekommen sei (Berufungsantwort S. 16). 4.7.3.4. Dem Verhandlungsprotokoll ist Folgendes zu entnehmen (act. 144): (AB, ob er dem Kläger für die erfolgreiche Übernahme der G. einen Bonus in Aussicht gestellt habe): Nein. (AB, wie der Kläger denn darauf komme): Keine Antwort. (AB): Nein, das kann ich mir nicht erklären.