Mit der Replik verwies der Kläger sodann auf eine erste Nachfrage im November 2017 und auf «diverse mündliche und schriftliche Nachfragen zwischen November 2017 und Mai 2018» (act. 66). Zu Beginn der Hauptverhandlung führte der klägerische Rechtsvertreter sodann aus, er habe noch eine kleine Korrektur gegenüber der Klageschrift: Es seien keine Telefonate, sondern persönliche Besprechungen gewesen, und zwar am 24. Januar in R., am 27. Februar in S., am 19. März in R., am 13. April in R. sowie am 9. Mai 2018 in R. (act. 128). Anlässlich der Befragung führte der Kläger sodann aus, er habe erstmals im Oktober 2017 mündlich den Bonus gefordert (act.