4.5.12. E-Mails vom 1. und 3. August 2018 (Antwortbeilage 6) 4.5.12.1. Die Vorinstanz erwog, mit E-Mail vom 3. August 2018 habe die Beklagte dem Kläger bestätigt, dass gestützt auf das Geschäftsergebnis keine Ziele der vereinbarten und unterzeichneten Incentive-Pläne erreicht worden - 16 -