4.5.11. E-Mails vom 28. und 29. Mai 2018 (Klagebeilage 11) 4.5.11.1. Die Vorinstanz erwog, der Kläger habe sich bei der Personalleiterin nach dem Bonus erkundigt und zugegeben, dass ihn der Verwaltungsratspräsident bisher damit vertröstet habe, kein Geld für einen sehr grossen Bonus zu haben. Diese Offenheit des Klägers spreche für seine Glaubwürdigkeit bzw. seine Sachdarstellung (angefochtener Entscheid E. 4.2.2.11). 4.5.11.2. Mit E-Mail an F. vom 29. Mai 2018 schrieb der Kläger (Klagebeilage 11): Hoi F.