worden mit der Antwort, dass kein Geld für einen solchen Bonus zur Verfügung stehe, sodass er eine entsprechende «Aussage» bereits erhalten gehabt hätte. Es ist daher nicht klar, weshalb ihm «eine Aussage» zum Bonus gefehlt haben soll. Jedenfalls belegt die E-Mail vom 23. Februar 2018 die Sachdarstellung des Klägers nicht eindeutig, widerlegt sie aber auch nicht. - 14 -