4.5.5. Compensation 2017 (Klagebeilage 7) Bezüglich der vorinstanzlichen Ausführungen zum Compensation-Schrei- ben 2017 (Klagebeilage 7; angefochtener Entscheid E. 4.2.2.5), kann auf das bisher zur Schriftlichkeit Gesagte verwiesen werden (vgl. vorne E. 4.4.4 und 4.5.2.2). Darüber hinaus leiten auch die Parteien nichts Neues aus dem entsprechenden Schreiben ab (Berufung S. 10; Berufungsantwort S. 7). Dass die Parteien bestrebt waren, die jährlichen Bonusregelungen und Zielvorgaben schriftlich festzuhalten – wenn auch nicht zwingend in der Form der einfachen Schriftlichkeit nach Art.