Aus der fehlenden Unterzeichnung des Schreibens «Compensation 2016» durch den Kläger kann nicht auf das Bestehen eines derartigen Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien geschlossen werden, welches es nachvollziehbar erscheinen liesse, dass das Versprechen eines sehr grossen Bonus bei Gelingen der Übernahme der G. lediglich mündlich und nicht schriftlich abgegeben worden wäre. Denn auch bei einem allfällig bestehenden Vertrauensverhältnis wäre aufgrund der Schriftlichkeit der Zielvereinbarungen in den Vorjahren – wenn auch nicht ausnahmslos in der Form der einfachen Schriftlichkeit nach Art.