4.5.4. Compensation 2016 (Klagebeilage 6) 4.5.4.1. Die Vorinstanz erwog, im Schreiben des damaligen Verwaltungsratspräsidenten der Beklagten an den Kläger «Compensation 2016» vom 22. Februar 2016 seien die variablen Bonusziele neu festgelegt worden. Die fehlende Unterzeichnung durch den Kläger deute auf den Bestand des vom Kläger geschilderten zu Beginn der Anstellung zwischen ihm und dem Verwaltungsratspräsidenten bestehenden Vertrauensverhältnisses, sodass nachvollziehbar sei, dass das Versprechen eines sehr grossen Bonus bezüglich der Übernahme der G. nicht schriftlich fixiert worden sei (angefochtener Entscheid E. 4.2.2.4.1).