4.5.2.2. Der Side Letter Incentive Plan 2015 spricht weder dafür, dass die Parteien die behauptete mündliche Bonusvereinbarung abgeschlossen haben, noch für das Gegenteil. Indessen spricht der Umstand, dass die Bonusvereinbarung bzw. die Zielvorgaben für das Geschäftsjahr 2015 – wie auch jene für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 (vgl. nachstehend E. 4.5.4 f.) sowie das Geschäftsjahr 2018 (vgl. unten E. 5) – stets schriftlich festgehalten wurden, durchaus für die Sachdarstellung der Beklagten und gegen jene des Klägers.