4.5.2. Side Letter Incentive Plan 2015 (Klagebeilage 5) 4.5.2.1. Die Vorinstanz erwog, im von beiden Parteien unterzeichneten Side Letter Incentive Plan 2015 seien die Bedingungen für einen Bonusanspruch sowie dessen Berechnung festgehalten worden. Dem Kläger sei ein nicht an finanzielle Ziele geknüpfter und damit garantierter Bonusanteil pro rata garantiert worden. Damit habe es für den Kläger bereits im Jahr 2015 neben -8- einem leistungsunabhängigen Bonus schriftlich fixierte Zielvorgaben für weitere Bonuszahlungen gegeben (angefochtener Entscheid E. 4.2.2.2).