Gemäss dem Anstellungsvertrag vom 23. Juni 2015 war einerseits ein Fixgehalt von Fr. 185'000.00 und andererseits ein variabler Bonus vereinbart, wobei die variablen Bonusziele zusammen mit dem Budget des Folgejahres festgelegt werden sollten (angefochtener Entscheid E. 4.2.2.1). Vorliegend ist strittig, ob und in welcher Höhe dem Kläger für die Jahre 2017 und 2018 Bonusansprüche zustehen.