1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger brutto Fr. 50'450.00 (Bonus 2017 Fr. 37'500.00 plus Bonus 2018 Fr. 12'950.00) nebst Zins zu 5 % seit 01.08.2018 zu bezahlen.