Gegenstand Forderung aus Arbeitsvertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger war ab dem 1. September 2015 bei der Beklagten als Geschäftsführer angestellt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis per 31. Juli 2018 mit sofortiger Freistellung. Unter den Parteien ist strittig, ob und in welcher Höhe dem Kläger für die Jahre 2017 und 2018 Bonusansprüche zustehen. 1.2. Mit Teilklage vom 10. Dezember 2019 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Kulm folgende Begehren (act. 1 ff.):