1. 1.1. In teilweiser Gutheissung von Berufung und Anschlussberufung wird die Dispositiv-Ziffer 4 des Entscheids des Bezirksgerichts Laufenburg vom 18. Mai 2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 4. 4.1. Solange der gemeinsame Sohn C. in der Einliegerwohnung […] in Q. wohnt, wird der Kläger verpflichtet, der Beklagten gestützt auf Art. 125 ZGB monatlich jeweils im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von