Unter der Annahme einer 42- Stundenwoche (8.4 Stunden pro Tag) sowie 230 Arbeitstagen ergibt sich ein jährlicher Bruttoverdienst von Fr. 51'912.00 sowie unter Berücksichtigung von Lohnabzügen (für AHV etc. und Pensionskasse) von 13 % ein Nettolohn von Fr. 45'164.00 bzw. Fr. 3'763.00 monatlich. Vor diesem Hintergrund kann sich die Beklagte nicht mit der allgemein gehaltenen Behauptung begnügen, die Lage auf dem Arbeitsmarkt, die fehlende Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie ihr Alter verunmöglichten die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu 100 % (Berufung S. 5 Rz. 4).