Ausweislich der Lohnabrechnungen 2020 und 2021 (Januar bis April) (Beilage 14 zur beklagtischen Eingabe vom 1. Januar 2021 und Berufungsbeilage 6) beträgt der Stundenlohn bei dieser Arbeitgeberin Fr. 21.00. Zuzüglich des Zuschlags für Ferien und Feiertage (18.1 %) und des 13. Monatslohns (8.33 %) resultiert ein Ansatz von Fr. 26.87 (= Fr. 21.00 x 1.181 x 1.0833) pro Stunde. Unter der Annahme einer 42- Stundenwoche (8.4 Stunden pro Tag) sowie 230 Arbeitstagen ergibt sich ein jährlicher Bruttoverdienst von Fr. 51'912.00 sowie unter Berücksichtigung von Lohnabzügen (für AHV etc. und Pensionskasse) von 13 % ein Nettolohn von Fr. 45'164.00 bzw. Fr. 3'763.00 monatlich.