Sobald der Betrieb keine Kurzarbeitsentschädigung mehr beziehen könne, würden nur noch die effektiv gearbeiteten Stunden entschädigt. Da die vorgegebenen Schichten oft nicht mit den Arbeitszeiten im Heim K. vereinbar seien, würden es deutlich weniger Stunden sein, als mit der bisherigen Kurzarbeitsentschädigung abgegolten worden seien.