Diese Hoffnung habe sich nicht erfüllt und das von der Beklagten bei der L. erwirtschaftete Einkommen betrage Fr. 928.55 monatlich, entsprechend 43 Stunden im Durchschnitt bzw. einem Pensum von 25 %. Die Auftragslage bei I. sei derart schlecht, dass die Beklagte seit Januar 2021 dort keinen Verdienst mehr erzielt habe und nicht mehr mit einem - 31 -