Am Rande sei dennoch erwähnt, dass der als Aussendienstmitarbeiter tätige Kläger mit seiner abschliessenden Stellungnahme vom 15. Februar 2021 (act. 434 ff.) Spesenabrechnungen für die Monate Januar bis und mit Dezember 2020 verurkundet hat, die neben fixen Spesenbeträgen von Fr. 600.00 (Mietbeitrag Fr. 200.00, Internet/Telefon Fr. 50.00, Mobilkommunikation Fr. 50.00, Pauschalspesen Fr. 300.00) variable Spesen für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto von Fr. 0.70/km (monatlich zwischen Fr. 1'126.30 [September] und maximal Fr. 3'067.40 [Juli]) sowie für Verpflegung ohne Beleg ausweisen (Beilage 15 zur klägerischen Eingabe vom 15. Februar 2021).