Die (auch vorübergehende Aufgabe) der Erwerbstätigkeit oder eine Reduktion des Erwerbspensums ist aber vielfach mit nicht mehr ganz wiedergutzumachenden Karriereeinbussen und Lohnentwicklungseinschränkungen verbunden. Diese sind auf den gemeinsamen, in der Ehe getroffenen Lebensplan zurückzuführen, was als ehebedingte Lebensprägung zu bezeichnen ist.