3.2.3. Auch bei Bejahung einer lebensprägenden Ehe besteht kein Anspruch auf lebenslange Gleichstellung der Ehegatten. Für die Frage, welche Dauer des Unterhaltsanspruchs angemessen ist, ist auf die in Art. 125 Abs. 2 ZGB aufgelisteten Kriterien zurückzugreifen, die es im Einzelfall sorgfältig abzuwägen gilt; ins Gewicht fallen insbesondere eine allfällige Erwerbsminderung durch Kinderbetreuung sowie die Ehedauer, aber auch das Vermögen und anderweitige finanzielle Absicherungen; bei langjährigen Hausgattenehen kann zumal dann, wenn sich der eine Ehegatte vollständig der Kin- - 19 -