3. a) Der Kläger ist zu verpflichten, sofern der gemeinsame Sohn C. nicht mehr in der Einlegerwohnung […] in Q. wohnt, der Beklagten monatlich jeweils im Voraus einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen. Der Unterhaltsbeitrag kann erst beziffert werden, sobald feststeht, wie hoch das zusätzliche Erwerbseinkommen des Klägers aufgrund seiner Wahl zum Prüfungsexperten ist. - 12 - b) Sollte das zusätzliche Erwerbseinkommen des Klägers nicht berücksichtigt werden, ist der Kläger zu verpflichten monatlich im Voraus einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen von