7. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 5'000.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 210.40 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 5'210.40 - 11 - Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 2'605.20 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 3'000.00 verrechnet. Die Beklagte hat dem Kläger Fr. 394.80 direkt zu ersetzen und dem Gericht Fr. 2'210.40 nachzuzahlen. 9. Die Parteikosten sind wettgeschlagen."