1.6. Bei Ausgaben, die nach Abzug von Leistungen Dritter den ordentlichen Unterhalt übersteigen (z.B. Kosten für Zahnbehandlung, Ausbildung, Ferien- und Sportlager, Sprachaufenthalt, Semestergebühren oder Musikunterricht), verständigen sich die Eltern über die Beteiligung. Können sie sich nicht einigen, vereinbaren sie die hälftige Teilung dieser Ausgaben. 2.3. Der Unterhaltsbeitrag für den Sohn F. basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte) per Ende März 2021 mit 100.6 Punkten.