2.10. An der Hauptverhandlung vom 12. November 2019 vor dem Gerichtspräsidium Laufenburg wurden zunächst die volljährigen Söhne der Parteien, D. und C., als Zeugen befragt. In daran anschliessenden Vergleichsverhandlungen kam eine Teilvereinbarung über die Belange des damals noch minderjährigen Sohnes F., die Vorsorgeteilung, das Güterrecht und die Prozesskosten zustande. Es folgte die Parteibefragung. Abschliessend nahmen die Parteivertreter zum Beweisergebnis Stellung.