" 7. Der Kläger habe der Beklagten an ihren nachehelichen persönlichen Unterhalt ab Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils CHF 1'672.00 /Monat zu bezahlen. Nach Erreichen des 16. Altersjahres von F. hat der Kläger der Beklagten an ihren nachehelichen persönlichen Unterhalt CHF 1'922.00 bis zum Erreichen des Rentenalters zu bezahlen." -7-