2.4. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 18. September 2018 vor dem Gerichtspräsidium Laufenburg bestätigten die Parteien ihren Scheidungswillen und räumten die Entscheidkompetenz über die strittigen Scheidungsfolgen dem Gerichtspräsidenten ein. 2.5. Ein den Parteien vom Gerichtspräsident mit Verfügung vom 16. November 2018 unterbreiteter Vergleichsvorschlag wurde vom Kläger nicht angenommen (Eingabe vom 17. Dezember 2018). -6-