10.3 Das Säule 3a-Guthaben auf dem auf den Namen des Klägers lautenden […] Vorsorge 3A-Konto […] sei dessen alleinigem Eigentum zuzuweisen. -4- Dieser sei zu verpflichten, der Beklagten unter dem Titel Säule 3A ausgleichsweise einen Betrag von Fr. 2'352.85 innerhalb von 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Ehescheidungsurteils zu bezahlen.