- Nettoeinkommen des Klägers (Überbrückungs- und Altersrente, Einkommen als […] inkl. Pauschalspesen und Sitzungs-/Taggelder, Einkommen aus Wohnungsvermietung, Lohn inklusive 13. Monatslohn und Bonus): Fr. 14'589.00 - Nettoeinkommen der Beklagten (Lohn inklusive Schichtzulage und 13. Monatslohn sowie Einkommen aus Parkplatzvermietung): Fr. 4'897.00 6.2. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten innert 90 Tagen ab Rechtskraft des Scheidungsurteils eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von Fr. 176'638.55 zu bezahlen. 6.3. [entfällt]