74 f., 78, act. 93 f., KB 69). Für Investitionen in die Liegenschaft wurde im Jahr 2007 ein Darlehen bei der H., an deren Stelle später die L. trat, in der Höhe von Fr. 150'000.00 abgeschlossen (KB 43 f.). 3.2.2. Die Vorinstanz ging gestützt auf die Ausführungen des Klägers von einer Ersatzforderung der Errungenschaft für Amortisationen der Hypothek bei der M. und des Darlehens der L. von insgesamt Fr. 277'072.00 bzw. von Fr. 138'536.00 pro Person aus (vorinstanzliches Urteil, E. 5.3.2 und E. 5.3.5), was von den Parteien unbestritten geblieben ist. - 18 -