Die Liegenschaft wurde ausschliesslich mit Fremdkapital finanziert, namentlich mit einem Hypothekardarlehen der K. in der Höhe von Fr. 450'000.00 und einem Darlehen der Eltern des Klägers. Aus dem elterlichen Darlehen im Umfang von Fr. 112'000.00 wurden Fr. 75'000.00 für den Erwerb der Liegenschaft und Fr. 37'000.00 für den Abriss des ursprünglichen Gebäudes verwendet. Im Jahr 1996 wurde das heute bestehende Mehrfamilienhaus gebaut. Die Finanzierung des Neubaus erfolgte mit einem Hypothekardarlehen der M. in der Höhe von Fr. 1'325'000.00, das später auf Fr. 1'340'000.00 erhöht wurde, und einem WEF-Vorbezug des Klägers von Fr. 200'000.00 (Klage, Rz. 74 f., 78, act. 93 f., KB 69).