Mit Berufung wendet sich die Beklagte gegen die Berechnung der Amortisationszahlungen für die Liegenschaft am X-Weg und die Berücksichtigung der Steuerschulden des Klägers. Zudem stellt sie sich auf den Standpunkt, dass die Vorinstanz den Ausgleichsanspruch falsch berechnet habe, weil sie nicht berücksichtigt habe, welche Vermögenswerte die Beklagte nach der Ehescheidung übernimmt.