3. Güterrechtliche Auseinandersetzung 3.1. Die Vorinstanz hat den Kläger verpflichtet, der Beklagten eine güterrechtliche Ausgleichszahlung in der Höhe von Fr. 77'368.00 zu bezahlen. Sie bezifferte den Vorschlag des Klägers auf Fr. 335'284.05 (Kontoguthaben Fr. 208'976.00 + Ersatzforderung für Amortisationszahlungen in die Liegenschaft am X-Weg Fr. 138'536.00 + Liegenschaft an der X-Strasse Fr. 29'475.00 – Steuerschulden Fr. 41'702.95) und den Vorschlag der Beklagten auf Fr. 200'129.00 (Kontoguthaben Fr. 42'118.00 + Ersatzforderung für Amortisationszahlungen in die Liegenschaft am X-Weg - 17 -