2.3.1.2.4. Der Arbeitsvertrag ist bis Ende Dezember 2022 befristet. Sollte der Kläger ab 1. Januar 2023 bis zum Eintritt seines ordentlichen Pensionsalters nicht mehr erwerbstätig sein, ist ihm ein hypothetisches Einkommen in gleicher Höhe anzurechnen. - 15 - 2.3.1.3. Zusammenfassend beträgt das monatliche Einkommen des Klägers insgesamt rund Fr. 14'589.00 (Überbrückungs- und Altersrente Fr. 4'774.50 + Einkommen als […] Fr. 1'240.70 + Einkommen aus der Wohnungsvermietung Fr. 4'313.00 + Erwerbseinkommen bei der I. Fr. 4'261.00).