Da der Kläger die Stelle erst per 19. Juli 2021 angetreten und deshalb bisher noch keinen Bonus ausbezahlt erhalten hat, ist die Höhe der Bonuszahlungen ermessensweise auf 50 % festzusetzen. Unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge resultiert ein Bonus von Fr. 2'435.00 pro Jahr bzw. Fr. 203.00 pro Monat. Insgesamt ist damit von einem monatlichen Nettoerwerbseinkommen des Klägers von Fr. 4'261.00 auszugehen.