Nichtsdestotrotz sei ihm aber in der Zwischenzeit eine Arbeitsstelle bei der I. mit einem Pensum von 40 % bis am 31. Dezember 2022 angeboten worden. Er habe die Stelle am 19. Juli 2021 angetreten und erziele ein Nettoeinkommen von Fr. 3'912.40 pro Monat (Berufungsantwort, Rz. 10 ff.). Mit Stellungnahme vom 27. August 2021 räumte die Beklagte ein, dass ein hypothetisches Einkommen des Klägers unter diesen Umständen nicht mehr einschlägig sei und stattdessen aber das effektiv erzielte Einkommen zu berücksichtigen sei (Stellungnahme vom 27. August 2021, Rz. 8).