2.3.1.2. Hypothetisches Einkommen / Erwerbseinkommen 2.3.1.2.1. Die Beklagte rügt in ihrer Berufung, dass die Vorinstanz dem Kläger kein hypothetisches Einkommen angerechnet habe, obwohl dieser das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht habe (Berufung, Rz. 15 ff.). Der Kläger hält dem entgegen, dass die Frühpensionierung mit der Beklagten abgesprochen gewesen sei und von ihm deshalb nicht verlangt werden könne, dass er bis zum Eintritt in das AHV-Alter weiterhin arbeiten müsse. Nichtsdestotrotz sei ihm aber in der Zwischenzeit eine Arbeitsstelle bei der I. mit einem Pensum von 40 % bis am 31. Dezember 2022 angeboten worden.