karkosten (RB 11). Während sich die Hypothekarbelastung mit der Vermietung von vier statt drei Wohnungen nicht verändert, sind die Nebenkosten ermessensweise auf rund Fr. 14'110.00 pro Jahr zu erhöhen (Fr. 11'290 / 14 Zimmer x 17.5 Zimmer). Es ist deshalb von Neben- und Hypothekarkosten von Fr. 26'785.00 pro Jahr bzw. von Fr. 2'232.00 pro Monat auszugehen. Damit generiert der Kläger aus der Vermietung von vier Wohnungen monatlich Fr. 4'313.00 (Fr. 6'545.00 – Fr. 2'232.00).