2.3.1.1.4. Der Kläger reichte mit Berufungsantwort einen Mietvertrag vom 13. August 2021 für die neu errichtete 3.5-Zimmerwohnung ein (Beilage 2 zur Berufungsantwort). Gemäss diesem Mietvertrag wird die Wohnung seit dem 1. September 2021 zu einem Mietzins von Fr. 1'400.00 zuzüglich Nebenkosten von Fr. 200.00 pro Monat vermietet. Der Kläger macht geltend, dass sich der Verkauf der Wohnung aufgrund der ausserordentlichen Situation um die Corona-Pandemie und der noch erforderlichen Baufreigabe verzögert habe, er aber nach wie vor plane, Stockwerkeigentum zu errichten und die neu errichtete, fünfte Wohnung zu veräussern.