Die Beklagte beanstandet in ihrer Berufung die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen und macht darüber hinaus geltend, dass dem Kläger ein hypothetisches Einkommen anzurechnen sei. Demgegenüber sind das Einkommen aus Rente und die Einkünfte für das Mandat als […] unbestritten geblieben. - 11 -